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BGH, 18.11.1969 - VI ZB 13/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwalt - Sorgfaltspflicht - Rechtsmitteleinlegung - Vorfrist
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 133
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.1965 - VIII ZB 15/65
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 18.11.1969 - VI ZB 13/69
Für das Versehen, das der Büroangestellten bei der Eintragung des Ablaufs der Berufungsfrist unterlaufen ist, tragen die erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Klägers deshalb keine Verantwortung (BGH-Beschluß vom 3. November 1965 - VIII ZB 15/65 - VersR 1966, 185, 186). - BGH, 03.02.1966 - II ZR 185/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 18.11.1969 - VI ZB 13/69
Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts waren die erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Klägers auch nicht verpflichtet, eine der Fristenkontrolle dienende Verfügung in den Handakten anzuordnen (BGH-Urteil vom 3. Februar 1966 - II ZR 185/65 - VersR 1966, 538, 539).
- BGH, 10.03.1998 - XI ZB 4/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist infolge …
Dazu gehört auch, daß er eine Vorfrist für die Erörterung der Rechtsmittelfrage notiert (siehe BGH, Beschluß vom 18. November 1969 - VI ZB 13/69, VersR 1970, 133, 134). - BGH, 26.02.1976 - IX ZR 132/75
Rechtsmittel
Ob die Prozeßbevollmächtigten, die den Kläger im Beschwerdeverfahren vertreten haben, verpflichtet waren, seinen Bevollmächtigten in Israel über die Dauer der Revisionsfrist zu unterrichten (vgl. BGH NJW 1951, 111; VersR 1969, 635; 1970, 133 [BGH 12.11.1969 - I ZR 93/67]; 1972, 305; 886; 1974, 88),kann auf sich beruhen.